Die Trennungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen den Ehepartnern. Bei dieser Vereinbarung gibt es wichtige Vereinbarungen für den Zeitraum von Trennung bis Scheidung. Besonders geht es dabei um die Regelungen über mögliche Folgen der Trennung wie Haushaltsgeld, Kindesunterhalt, Verteilung von Hausrat und um die Ausübung von dem Sorgerecht. Oft wird nach der Trennung der Ehegatten die Trennungsvereinbarung erstellt. Der Abschluss der Vereinbarung ist allerdings auch bereits viel früher möglich also schon in guten Zeiten vorzusorgen. Ich weiß, dass dieser Beitrag nichts mit Lagertechnik zu tun hat, aber auch ernste Dinge des Lebens möchte ich in diesem Sinne ansprechen.
Was ist für die Trennungsvereinbarung zu beachten?
Die Vereinbarung hat das Ziel, dass die Streitigkeiten verhindert werden. Es sollte dadurch nicht zu Trennungsfolgen kommen und es sollen Regelungen über Familiengericht und Anwälte vermieden werden. Bei der anschließenden Scheidung fallen dann meist auch die Kosten deutlich geringer aus. Der Gegensatz zu der Trennungsvereinbarung ist übrigens die Scheidungsfolgenvereinbarung und hier werden die Scheidungsfolgen geregelt. Die Vereinbarung der Trennung gilt dann schließlich von Trennung bis Scheidung und die Scheidungsfolgenvereinbarung gilt immer nach der Scheidung.
Auch bei den Trennungsvereinbarungen kann es allerdings Klauseln geben und hier wird dann geregelt, welche Vereinbarungen nach der Scheidung gelten sollen. Bei der Vereinbarung werden viele Punkte geregelt und dazu gehört auch das Festhalten von dem offiziellen Trennungsdatum. Wichtig sind auch Kindesunterhalt, Besuchsrecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmung, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Güterrecht, Hausrat, gemeinsame Wohnung oder Haus, Vermögensübertragung, Rückzahlungen der Kredite, Wertpapiere und Aktien sowie Kontonutzungsmöglichkeiten.
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Wichtige Informationen für die Trennungsvereinbarung
Die Vereinbarungen sind von dem Notar zu beurkunden, damit diese verbindlich sind. Für die Erstellung sollte sich jeder am besten an den Anwalt oder Notar wenden. Bis zur Scheidung kann die Vereinbarung immer nach der Trennung erstellt werden. Ein Abschluss ist allerdings auch zuvor möglich und dies sogar noch vor einer Eheschließung. Die Kosten der Trennungsvereinbarung können pauschal nicht gesagt werden. Gebühren für Notar oder Anwalt richten sich immer nach dem Geschäftswert der Vereinbarung. Der Geschäftswert ist immer abhängig von dem Vermögen. Nur wenn die Vereinbarung notariell beglaubigt wurde, ist diese auch rechtlich bindend.
Für die beiden Partner ist die Trennung schließlich auch immer eine sehr starke emotionale Belastung. Es sollte immer wichtig sein, dass die Kinder nicht sehr unter der Scheidung leiden. Die Trennungsvereinbarung ist nur dann möglich, wenn die Partner auch noch miteinander reden. Sollten Spannungen innerhalb der Ehe vorhanden sein und es kommt zur Trennung, kommt es meist auch zur Scheidung. Für mindestens ein Jahr sind die Ehegatten allerdings noch verheiratet und dies ist das sogenannte Trennungsjahr. Durch die Vereinbarung wird bei der Phase immer für die Sicherheit gesorgt und diese Vereinbarungen beziehen sich oft auf persönliche und auch auf wirtschaftliche Belange.